Deutschland ist seit jeher ein Land, das stark von Zuwanderung geprägt ist. Integration ist somit für uns heute und in Zukunft von zentraler Bedeutung. Zuwanderinnen und Zuwanderern soll eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Deutschland ermöglicht werden. Im Mittelpunkt aller Bemühungen zur Integration steht daher der Gedanke der Chancengleichheit.
Die Menschen, die nach Deutschland zuwandern, kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen. Wichtig sind deshalb gemeinsame Orientierungspunkte, die den Prozess der Integration strukturieren und steuern. Die Angebote des Bundes setzten dabei den Rahmen für diese Integrationsprozesse, die sich vor Ort, im Zusammenleben der Menschen, realisieren. Ein zentrales Element gelingender Integration ist neben dem Erlernen der gemeinsamen Sprache Deutsch, die als Schlüssel zur Integration den Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen erleichtert, eine Koordinierung und Vernetzung der unterschiedlichen Integrationsangebote.
Mit dem seit 01.01.2005 in Kraft getretenen
Zuwanderungsgesetz werden für die Integrationsförderung in Deutschland erstmalig klare Organisationsstrukturen geschaffen.
Wesentliche konzeptionelle und Steuerungsaufgaben auf dem Gebiet der Integrationsförderung wurden gebündelt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Kompetenzzentrum Integration übertragen, das zuständig ist für die
- Konzeption und Durchführung der Integrationskurse sowie die Zulassung der Lehrkräfte und deren Qualifizierung, Zulassung der Kursträger, Konzeption der Tests, Prüfungen und Lehrwerke
- Durchführung der konkreten Umsetzung der Integrationsarbeit vor Ort durch die 23 Regionalstellen
- Förderung und Neuausrichtung der Einrichtungen zur Migrationsberatung (MBE)
- Fachliche Zuarbeit für die Bundesregierung auf dem Gebiet der Integra-tionsförderung und der Erstellung von Informationsmaterial über Integrationsangebote von Bund, Ländern und Kommunen für Ausländer/innen und Spätaussiedler/innen
- Entwicklung eines bundesweiten Integrationsprogramms
- Förderung von gemeinwesenorientierten Projekten und Maßnahmen, die der gesellschaftlichen Integration von Ausländern und Spätaussiedlern dienen
- Verteilverfahren für jüdische Zuwanderer/innen aus der ehemaligen Sowjetunion
- Verteilung von Fördergeldern der Eurpoäischen Union (Europäischer Flüchtlingsfonds) zur Aufnahme, Integration und freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen, Vertriebenen und Asylbewerbern.