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Koalitionsvertrag

Vertriebenen und Aussiedlerthemen im Koalitionsvertrag CDU/CSU/FDP

Nachdem in den meisten Wahlprogrammen der Parteien zur BT Wahl das Thema Vertriebenen und Aussiedler überhaupt nicht angesprochen wurde, ist erfreulicherweise festzustellen, daß einige unserer Anliegen ausdrücklich im Koalitionsvertrag Eingang gefunden haben.

Kulturförderung § 96 Bundesvertriebenengesetz

Die Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 Bundesvertriebenengesetz wird fortgesetzt.

„Stiftung, Flucht, Vertreibung, Versöhnung“


Die Dokumentaionsstätte „Stiftung, Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eingerichtet.

Sudetendeutsches Museum

Wir werden die Einrichtung eines sudetendeutschen Museums in München unterstützen.

Aussiedler

Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung für die Deutschen aus den Staaten in Mittelost- und Südosteuropa sowie aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die als Aussiedler zu uns gekommen sind oder als deutsche Minderheiten in diesen Ländern leben. Wir sind der Überzeugung, dass die deutschen Minderheiten wie auch die Vertriebenen und Aussiedler einen eigenständigen Beitrag leisten können, kulturelle und zivilgesellschaftliche Brücken zu den Ländern Mittelost- und Südosteuropas sowie in einige Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu bauen. Wir werden daher die Förderung der deutschen Minderheiten fortsetzen.