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Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)

Gemäß § 75 Nr. 9 in Verbindung mit § 45 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Durchführung der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) verantwortlich. Mit der Durchführung der MBE hat das Bundesamt aktuell insbesondere die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege beauftragt.

Aufgabe der MBE ist es, den Integrationsprozess gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten.

Die Migrationsberatung stellt ein den Integrationskurs ergänzendes, aber selbstständiges Integrationsangebot dar, welches sich mit einem zeitlich befristeten, individuellen Beratungsangebot schwerpunktmäßig an erwachsene Neuzuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler) richtet. Die Migrationsberatung leistet einen qualitativen Beitrag zur Integrationsförderung; im Blickpunkt steht dabei insbesondere die Befähigung der Zuwanderer zu selbstständigem Handeln in allen Bereichen des täglichen Lebens.

Durch eine gezielte Einzelfallbegleitung, bei der vorrangig die Methode des Case - Management eingesetzt wird, eröffnet die MBE die Möglichkeit, die Potenziale der Zuwanderer zu ermitteln, darauf aufbauend passgenaue Integrationsmaßnahmen zusammenzustellen und diese in einer zielführenden Abfolge in einem Förderplan zu fixieren. Die Erarbeitung realistischer Förderpläne und die aktive Begleitung der Zuwanderer bei der Umsetzung vereinbarter Fördermaßnahmen erfordert den Einsatz fachlich und persönlich qualifizierter Berater, die ihre Arbeit in Kenntnis der aktuellen regionalen Rahmenbedingungen und in aktiver Kooperation mit allen Beteiligten "vor - Ort" zielgerichtet gestalten.

Das Bundesamt stellt - als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) - in jedem Bundesland ein Grundberatungsangebot für alle erwachsenen Neuzuwanderer (MBE) bereit. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt darüber hinaus mit den Jugend-migrationsdiensten (JMD) ein spezielles Beratungsangebot für alle jugendlichen und jungen erwachsenen Zuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler) zur Verfügung.

Eine enge Abstimmung zwischen BMI und BMFSFJ, die Kooperation mit den Bundesländern und den Trägern der Beratungsstrukturen (insbesondere den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege) soll zu einer Verzahnung der regionalen Beratungsstrukturen und damit zu einer optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen führen.

Konzeption

In Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt und dem BMI wurde im Jahr 2004 das Konzept für die Migrationsberatung für Erwachsene entwickelt. Dieses Konzept wird seit dem 01.01.2005 gemeinsam mit den Trägern der Beratungsstrukturen schrittweise umgesetzt.

Das Bundesamt ist sowohl für die aktive Steuerung und Begleitung der Realisierung des Konzeptes als auch für die Durchführung der konkreten Projektförderung (Antragsprüfung,  Zuwendungsgewährung und Prüfung der Verwendungsnachweise) verantwortlich.

Neukonzeption Migrationsberatung (Stand: 1.12.2004, pdf-Datei)

Informationen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg

Tel. (0911) 943-0
Fax (0911) 943-1000
E-Mail

Internet: www.bamf.de